Winterdienst: Bürgerserviceportal Wolfschlugen

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Bürgerrufauto
Buchungssystem der Gemeinde für das Bürgerrufauto
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Buchung von Fahrten mit dem Bürgerrufauto

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Cookies akzeptieren

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Adresse des Nutzers und Adressdaten für die Fahrt

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   

Gemeinde Dornstadt

Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
BSP Dornstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
BSP Dornstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Kirchturmspitze St. Ulrich Kirche in Dornstadt mit Schleierwolken am Himmel.

Winterdienst

Das Wichtigste zum Winterdienst

Liebe Bürgerinnen & Bürger,

hier möchten wir Sie über die wichtigsten Punkte zur Räum- und Streupflicht von Straßenanliegern informieren. Beim folgenden Text handelt es sich um eine Zusammenfassung der Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde.

  1. Verpflichtet zum Räumen und Streuen der Gehwege sind die Eigentümer und Besitzer (also auch Mieter und Pächter) eines Grundstücks, das an einer öffentlichen Straße liegt oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang hat. Dies ist auch der Fall, wenn zwischen dem Grundstück und der Straße eine unbebaute, gemeindeeigene Fläche (z.B. Grünfläche) von nicht mehr als 10 m Breite liegt. In einem solchen Fall trifft die Räum- und Streupflicht also den Hinterlieger. Miteigentümer von Gemeinschaftsgaragen und Garagenhöfen sind ebenfalls verpflichtet, angrenzende Gehwege zu räumen und zu streuen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, wenn sich die Beteiligten über die gemeinschaftliche Erfüllung ihrer Pflichten einigen. Die Haftung und das Risiko trifft jeden der beteiligten Miteigentümer als Gesamtschuldner. Die Räum- und Streupflicht besteht auch bei unbebauten Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegen (z.B. noch nicht bebaute Bauplätze oder Obstgärten im Ort).     
  2. Gehwege sind die öffentlichen Fußwege (einschließlich evtl. vorhandener Treppen) und der Bürgersteig der Straße. Bei Straßen ohne Gehweg gilt die seitliche Fläche am Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m als Gehweg. Bei einem Eckgrundstück, das nur auf einer Seite an einer Straße mit Gehweg liegt, ist auch an der anderen Seite ohne Gehweg eine entsprechende Fläche am Rand der Fahrbahn als Gehweg zu räumen.
  3. Gehwege müssen auf einer solchen Breite von Schnee und auftauendem Eis geräumt werden, dass die Sicherheit des öffentlichen Fußgängerverkehrs gewährleistet und ein Begegnungsverkehr möglich ist. Sie sind in der Regel mindestens auf 3/4 der Gehwegbreite zu räumen. Der geräumte Schnee und das auftauende Eis müssen auf der restlichen Fläche des Gehwegs und, soweit der Platz nicht ausreicht, am Rand der Fahrbahn angehäuft werden.
  4. Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege und die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so bestreut werden, dass sie möglichst gefahrlos benutzt werden können. Die Streupflicht erstreckt sich auf die gleiche Fläche, wie sie unter Nr. 3 dargelegt ist. Im Interesse des Umweltschutzes bitten wir Sie, wenn möglich kein Streusalz zu verwenden. Bei Gehwegen, die mit Betonsteinen belegt sind, darf kein Streusalz verwendet werden, da die Steine sonst zerstört werden. Meist kann der gewünschte Erfolg mit anderen abstumpfenden Streumitteln wie Splitt oder Sand erreicht werden.
  5. Gehwege müssen werktags bis 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 08:30 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Glatteis auftritt, muss unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, erneut geräumt und gestreut werden. Diese Pflicht endet um 22:00 Uhr. Um eventuelle Schadensersatzansprüche abzuwenden empfehlen wir dringend, auf diese Verpflichtung zu achten. Für auftretende Unfälle haftet der jeweilige Grundstücksanlieger. Die Gemeinde kann nicht haftbar gemacht werden, soweit verpflichtete Anlieger an die Gehwege angrenzen.
  6. Bei einer groben Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht wird die Gemeinde von der Möglichkeit einer Bußgeldfestsetzung Gebrauch machen.

Parken an Fahrbahnrändern

Im letzten Winter hatten die Räumfahrzeuge des Bauhofs immer wieder Schwierigkeiten, engere Straßen in Wohngebieten wie vorgesehen zu räumen. Ursache hierfür waren Pkws, die an beiden Seitenrändern der Straße abgestellt waren und dadurch die nutzbare Fahrbahn erheblich verengten. Teilweise konnten die Räumfahrzeuge die Engstellen nicht passieren, teilweise waren die Arbeiten in diesen Bereichen mit einem erhöhten Risiko verbunden (Sachbeschädigungen an den parkenden Pkws). Wir bitten insbesondere die Anlieger an engeren Wohngebietsstraßen, die Abstellmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück zu nutzen. Falls Autos auf der Straße geparkt werden müssen, bitten wir Sie, sich mit ihren Nachbarn abzusprechen und sich auf die Beparkung eines Seitenstreifens zu einigen.

Abgabe von Streumitteln

Zum Streuen vereister Flächen kann an folgenden Standorten Splitt entnommen werden:

  • Dornstadt
    Bauhof (Daimlerstraße 18), Griesweg (beim Altkleidercontainer), Parkplatz Sportplatz, Bushaltestelle Gartenstraße, Kirchplatz/ Polizei 
  • Bollingen
    Spatzenweg (am Spielplatz), Bermaringer Weg 2 (bei den Glascontainern)
  • Böttingen
    Gasthof zum Berg
  • Tomerdingen
    Pfluggasse (bei der Grundschule), Wiesenweg (beim Kindergarten), Neue Straße (beim Farrenstall), Sonnenhalde/ Maienweg                      
  • Temmenhausen
    Baierstraße (beim Feuerwehrhaus), Bergstraße, Schulstraße, Lange-Reute-Straße / Spielplatz                                                                
  • Scharenstetten
    Hauptstraße (beim Rathaus), Friedhofweg (beim Friedhofparkplatz und beim Kindergarten), Schützenhaus